AGB KGS-Consult Karl-Georg Schaefer e. K.

§ 1: Geltungsbereich
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Fa. KGS-Consult Karl-Georg Schaefer e. K. – im Folgenden „Berater" genannt – und dem jeweiligen Auftraggeber. Es gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Eigene Geschäfts-
bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt und ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber versichert, dass er Gewerbetreibender ist oder im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit Verträge mit dem Berater schließt.

§ 2: Vertragsgegenstand
Die Einzelheiten des Vertrages wie z.B. Aufgabenstellung, der Leistungsort, Auftragsdauer und die Höhe der Vergütung werden getrennt schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
Gegenstand des Vertrages ist die Beratertätigkeit und nicht ein damit erwarteter wirtschaftlicher Erfolg.

§ 3: Vertragsschluss
Der zu schließende Beratervertrag bedarf der Schriftform. Sämtliche Aufträge des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Beraters. Auftrags-
erweiterungen bedürfen nicht der Schriftform.

§ 4: Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber ist seinerseits verpflichtet, bei allen erforderlichen Handlungen zur Durchführung des Auftrages mitzuwirken. Das umfasst insbesondere die Übergabe aller erforderlichen Unterlagen und Informationen und die Schaffung der erforderlichen Arbeitsvoraussetzungen im Betrieb des Auftraggebers.

§ 5: Vertragsende
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragszeit, mit Erfüllung des Auftrages oder durch Kündigung einer der Parteien.

§ 6: Vergütungsansprüche
Der Berater hat Anspruch auf die Zahlung des im Auftrag vereinbarten Honorars für die Erbringung seiner Dienstleistungen. Sollte kein Honorar vereinbart sein, besteht Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung.
Wird der Vertrag nach Unterzeichnung durch den Auftraggeber gekündigt oder die Durchführung verhindert, so bleibt der Vergütungsanspruch des Beraters gleichwohl bestehen.
Der Berater hat Anspruch auf Erhalt eines angemessenen Vorschusses auf seine Beraterleistung in Höhe von max. 50% der Auftragssumme. Sämtliche Rechnungsbeträge sind binnen 2 Wochen eingehend beim Berater zur Zahlung fällig.
Erhobene Mängelrügen an den Leistungen des Beraters berechtigen nur dann zur Zurückhaltung der Vergütung, wenn die Mängel offenkundig und erheblich sind.

§ 7: Gewährleistung
Der Berater ist verpflichtet, nachträglich erkannte Mängel an seiner Beraterleistung unverzüglich kostenlos zu beseitigen. Begründen sich die Mängel auf fehlerhaft zur Verfügung gestellter Informationen seitens des Auftraggebers oder anderer Dritter Personen aus dessen Sphäre, so ist der Berater nicht Gewährleistungspflichtig. Der Berater ist lediglich verpflichtet, zur Verfügung gestellte Informationen und Daten auf deren Plausibilität zur prüfen.

§ 8: Haftung
Der Berater haftet dem Auftraggeber für vorsätzlich und grob fahrlässig entstandene Schäden. Er haftet auch bei leichter Fahrlässigkeit sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftung für untypische Schäden wird ausgeschlossen.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den doppelten Honorarwert beschränkt.

§ 9: Urheber- und Nutzungsrechte
Die vom Berater erbrachten Leistungen dürfen ausschließlich für die eigenen betrieblichen Zwecke des Auftraggebers verwandt werden. Das gilt insbesondere für alle Berichte, Zeichnungen, Berechnungen, etc. Eine Veröffentlichung der Leistungen des Beraters bedarf dessen schriftlicher Genehmigung.
An den Leistungen des Beraters erhält der Auftraggeber im Übrigen das ansonsten zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht.

§ 10: Verschwiegenheit / Datenschutz
Der Berater verpflichtet sich zum Stillschweigen über alle bei der Vertragserfüllung gewonnenen vertraulichen Daten des Auftraggebers. Dritten gegenüber dürfen Ergebnisse der Tätigkeit nur mit dem Einverständnis oder auf Weisung des Auftraggebers bekannt gegeben werden.
Der Berater ist berechtigt, anonymisierte Berichte über seine Tätigkeiten zu veröffentlichen.
Ausnahmen von der Verschwiegenheitsverpflichtung bestehen im Falle von gesetzlichen Auskunftspflichten.
Der Berater ist berechtigt, im Zuge der Auftragbearbeitung, personenbezogene Daten zu verarbeiten und zu speichern. Er verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze zu beachten. Alle nicht mehr für die Auftragbearbeitung erforderlichen Daten werden von ihm nach Beendigung bzw. Abwicklung des Auftrages gelöscht.

§ 11: Schlussbestimmung
Für Streitigkeiten wird Reinbek als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem mutmaßlichen Parteiwillen am nächsten entspricht.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.

Stand: Mai 2008